Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (« AGB ») regeln den Zugang zur Plattform HubFund und deren Nutzung.
Sie werden geschlossen zwischen Mathieu Rérat, natürliche Person, nicht im Handelsregister eingetragen, erreichbar unter mathieu@hubfund.ch, der den Dienst unter der Bezeichnung « HubFund » betreibt, und jedem Unternehmen oder jeder Institution, die ein Abonnement der Plattform abschliesst (der « Kunde »).
HubFund und der Kunde werden gemeinsam als die « Parteien » bezeichnet.
Fassung vom 2026-11-06.
Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Die AGB gelten für jeden Vertrag über den Zugang zur Plattform HubFund, unabhängig vom Kanal des Vertragsabschlusses (Website, Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung).
1.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (i) ein von beiden Parteien unterzeichnetes Angebot oder ein Einzelvertrag, (ii) diese AGB, (iii) die Dokumentation des Dienstes.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in einem anderen Dokument darauf verweist, ausser bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HubFund.
Art. 2 Begriffe
- Plattform: die unter app.hubfund.ch erreichbare Anwendung, ihre Schnittstellen (einschliesslich API und Konnektoren) und ihre Aktualisierungen.
- Daten: alle auf der Plattform bereitgestellten Informationen, Kennzahlen, Zeitreihen, Tabellen, Grafiken und Auswertungen.
- Quellen: die öffentlichen Dokumente, aus denen die Daten erhoben werden, insbesondere die Jahres- und Halbjahresberichte der Immobilienanlagefonds.
- Nutzer: eine natürliche Person, die beim Kunden angestellt oder von ihm beauftragt ist und über einen persönlichen Zugang zur Plattform verfügt.
- Abonnement: das vom Kunden erworbene Zugangsrecht, bestimmt durch seine Dauer und seinen funktionalen Umfang.
- Ausgabe: ein Export, eine Tabelle, eine Grafik oder eine Ansicht, wie der Kunde sie aus dem Dienst erhält. Art. 6.2 und 11.6 nehmen darauf Bezug.
- Angebot Découverte: der in Art. 4.5 beschriebene kostenlose Test.
Art. 3 Vertragsabschluss und berufliche Kundschaft
3.1 Die Plattform ist ausschliesslich für Fachpersonen bestimmt. Sie richtet sich an Unternehmen und Institutionen, die im Finanz-, Immobilien- oder Beratungsbereich tätig sind und sie für ihre berufliche oder geschäftliche Tätigkeit nutzen. Sie wird Konsumentinnen und Konsumenten nicht angeboten. Mit dem Abschluss bestätigt der Kunde, zu beruflichen Zwecken zu handeln.
3.2 Der Vertrag ist geschlossen, (i) wenn der Kunde beim Online-Abschluss das Feld zur Annahme der AGB anklickt, (ii) wenn er ein Angebot unterzeichnet oder (iii) wenn er die erste Rechnung bezahlt. In allen drei Fällen nimmt der Kunde die AGB in der an diesem Datum geltenden Fassung an.
3.3 HubFund kann einen Abschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn der Kunde eine konkurrierende Tätigkeit ausübt oder die Voraussetzung von Art. 3.1 nicht erfüllt.
3.4 Die Person, welche die AGB im Namen des Kunden annimmt, erklärt, über die erforderliche Vertretungsmacht zu verfügen, um ihn zu verpflichten.
Art. 4 Beschreibung der Dienstleistung
4.1 HubFund stellt als Online-Software (SaaS) eine Datenbank zu den schweizerischen Immobilienanlagefonds bereit. Diese Daten werden aus den Quellen erhoben, anschliessend aufbereitet und standardisiert und mit Werkzeugen zur Einsicht, zum Vergleich und zur Visualisierung versehen.
4.2 Der genaue Umfang (abgedeckte Fonds, Kennzahlen, Tiefe der Historie, Funktionen) ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Abschlusses auf der Plattform beschrieben ist. Er ist unverbindlich und kann sich ändern.
4.3 HubFund kann Funktionen, Kennzahlen oder abgedeckte Fonds weiterentwickeln, ergänzen, ändern oder entfernen, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder mit der Verfügbarkeit der Quellen zusammenhängenden Gründen. Wird der abgeschlossene Dienst durch eine Änderung wesentlich eingeschränkt, so kann der Kunde sein Abonnement kündigen. Er erhält dann den im Voraus bezahlten Preisanteil für die nicht genutzte Periode zurück.
4.4 HubFund schuldet eine Sorgfaltspflicht und keinen Erfolg. Sie gewährleistet nicht, dass die Plattform den besonderen Bedürfnissen des Kunden entspricht.
4.5 Das Angebot Découverte ist kostenlos. Es ist auf vierzehn Tage und auf einen einzigen Fonds beschränkt, ohne Kreditkarte und ohne Bindung.
4.6 Es wird persönlich abgeschlossen. Art. 3.4 findet darauf keine Anwendung.
4.7 Nach Ablauf werden die Zugänge gesperrt. Das Konto wird nicht gelöscht.
4.8 Für das Angebot Découverte werden weder eine Dauer noch die Verfügbarkeit eines Platzes noch der Fortbestand des Angebots gewährleistet. Jede Partei kann es jederzeit beenden. Art. 10, 11.1, 11.2 und 11.5 finden auf das Angebot Découverte keine Anwendung; Art. 11.3, 11.4 und 11.6 finden darauf Anwendung.
Art. 5 Nutzungslizenz und Konten
5.1 Während der Dauer des Abonnements gewährt HubFund dem Kunden ein Recht auf Zugang zur und Nutzung der Plattform. Dieses Recht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht abtretbar und nicht unterlizenzierbar. Es ist auf den Kunden und seinen internen Bedarf beschränkt.
Als interner Bedarf gilt die Nutzung durch den Kunden und durch die Mitarbeitenden seiner eigenen juristischen Einheit, einschliesslich der für ihn handelnden Beauftragten, die denselben Beschränkungen unterliegen. Verbundene Gesellschaften des Kunden sind nicht erfasst: jede schliesst ihr eigenes Abonnement ab. Die über das Zugangsprofil des Kontos bereitgestellten Exporte sind in dieser Lizenz enthalten: sie sind Funktionen des Dienstes.
5.2 Jeder Zugang ist persönlich. Benutzernamen, Passwörter und programmatische Zugriffstoken sind persönlich: sie einem Dritten mitzuteilen, auch einem Beauftragten, kommt einer Unterlizenz gleich und ist untersagt. Ein Zugang kann einer anderen Person zugewiesen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer den Kunden verlässt oder seine Funktion wechselt; der Kunde teilt dies HubFund mit.
5.3 Der Kunde ist für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten und für jede mit den Zugängen seiner Nutzer ausgeführte Handlung verantwortlich. Er informiert HubFund unverzüglich über jede unbefugte Nutzung.
5.4 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die AGB einhalten. Er haftet für deren Handlungen wie für seine eigenen.
5.5 HubFund kann die Einhaltung der Lizenz anhand der technischen Protokolle der Plattform überprüfen, beispielsweise durch Kontrolle der gleichzeitigen Verbindungen, der IP-Adressen oder des Abfragevolumens. Diese Überprüfung betrifft die Nutzung ausserhalb des Kunden — einen mit einem Dritten geteilten Zugang —, und eine solche Nutzung fällt unter Art. 6.1.
Art. 6 Untersagte und erlaubte Nutzungen
6.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HubFund ist dem Kunden und seinen Nutzern namentlich Folgendes untersagt:
- die Daten systematisch oder in grossem Umfang zu extrahieren, herunterzuladen oder zu kopieren, manuell oder automatisiert (Scraping, Robots, Skripte, API-Aufrufe, die eine normale Nutzung überschreiten); als Richtwert überschreitet jede Abfrage von mehr als fünfzigtausend Werten pro Konto und Monat sowie jede Abfragefolge, die darauf abzielt, das Referenzsystem ganz oder in einem wesentlichen Teil nachzubilden, die normale Nutzung;
- die Daten an Dritte zu verkaufen, abzutreten, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu veröffentlichen oder weiterzuverbreiten, kostenlos oder gegen Entgelt;
- mithilfe der Daten eine Datenbank, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu schaffen, zu speisen oder zu verbessern, die mit der Plattform konkurrieren; oder das Verzeichnis, die Nomenklatur oder das Vergleichsraster — Konzepte, Nummern, Familien, Bezeichnungen, Einheiten, Prüfregeln — ganz oder in einem wesentlichen Teil zu vervielfältigen, erneut zu veröffentlichen oder weiterzuverwenden, unabhängig davon, wie sie erlangt wurden, auch durch eine normale Nutzung des Dienstes;
- die Daten, Strukturen oder Bezeichnungen zu verwenden, um ein Lernmodell oder ein automatisiertes Extraktionssystem zu trainieren, vorzutrainieren, zu verfeinern, zu spezialisieren oder zu bewerten; sie zu einem für solche Zwecke bestimmten Datensatz, Referenz- oder Bewertungsdatensatz zusammenzustellen; oder sie zu diesem Zweck ausserhalb des Dienstes aufzubewahren;
- die technischen Schutz- oder Zugangsbeschränkungsmassnahmen zu umgehen oder die Plattform zurückzuentwickeln;
- die Sicherheit, die Stabilität oder die Leistung der Plattform zu beeinträchtigen.
6.2 Erlaubt sind unter folgenden Bedingungen:
- Die punktuelle Übernahme von Daten (einzelne Zahlen, Grafiken, Tabellen) in ein internes Dokument oder in ein Dokument, das für die eigenen Kunden des Kunden bestimmt ist, unter der Bedingung, dass die Quelle in der Form « Quelle: HubFund » genannt wird und die Daten darin keinen überwiegenden Teil einnehmen.
- Als Richtwert überschreitet ein Dokument, dessen Inhalt zu mehr als einem Viertel von HubFund stammt oder das als Datenquelle zu schweizerischen Immobilienfonds in Rechnung gestellt, verkauft oder verbreitet wird, das erlaubte Zitat.
- Der an einen Dritten abgegebene Benchmarking-Bericht ist unter Nennung der Quelle ausdrücklich erlaubt.
- Eine Wertedatei, eine Arbeitsmappe oder ein Export, wie er aus dem Dienst hervorgeht, stellt niemals ein Zitat dar, unabhängig von der Anzahl der darin enthaltenen Tabellen.
- Diese Regel wird über die Gesamtheit der an denselben Dritten abgegebenen Dokumente beurteilt und nicht Dokument für Dokument.
- Der Kunde kann Ausgaben einem Assistenten oder einem Modell vorlegen, um sie im Rahmen seiner internen Nutzung auszuwerten, aufzubereiten oder zu kommentieren, sofern ausserhalb des Dienstes keine dauerhafte Kopie des Referenzsystems entsteht. Dieser Vorbehalt geht Ziffer 4 von Art. 6.1 vor.
6.3 Jede Verletzung von Art. 6.1 und jede Überschreitung der Grenzen von Art. 6.2 stellen eine schwere Pflichtverletzung im Sinne von Art. 11.4 dar. Der Kunde schuldet HubFund zudem eine Konventionalstrafe in Höhe des Dreifachen des Jahrespreises seines Abonnements, mindestens CHF 20 000.–, je Verletzung, unter Vorbehalt weitergehenden Schadenersatzes.
Art. 7 Quellen, Art und Richtigkeit der Daten
7.1 Die Daten werden aus öffentlichen Quellen erhoben, die von Dritten erstellt werden (Fondsleitungen, Anlagegesellschaften, Depotbanken, Informationsanbieter). HubFund ist nicht Urheberin dieser Quellen und kontrolliert deren Inhalt nicht.
7.2 Die Daten werden aufbereitet. Um die Fonds vergleichbar zu machen, extrahiert HubFund die Informationen aus den Quellen mittels teilweise automatisierter Verfahren, einschliesslich Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Sie ordnet sie anschliessend nach ihrer eigenen Nomenklatur neu ein. Da die Quellen nicht alle dieselbe Terminologie und dieselben Darstellungsmethoden verwenden, bringt diese Standardisierung Auslegungsentscheide mit sich. Die Daten können daher von der in den Quellen gewählten Darstellung abweichen.
7.3 Die Daten können Fehler, Lücken oder Verzögerungen enthalten. HubFund bemüht sich um deren Qualität, gewährleistet aber weder ihre Richtigkeit noch ihre Vollständigkeit noch ihre Aktualität noch ihre Eignung für einen bestimmten Zweck.
7.4 Bei Abweichungen ist die Originalquelle massgebend. Vor jedem Entscheid und jeder Verwendung gegenüber Dritten überprüft der Kunde die einschlägigen Daten durch Vergleich mit den Quellen.
7.5 Der Kunde kann jeden vermuteten Fehler an mathieu@hubfund.ch melden. Ein gemeldeter Wert wird gegen seine Quellseite überprüft und, wenn er falsch ist, innerhalb von achtundvierzig Arbeitsstunden korrigiert, mit Mitteilung an die meldende Person. Diese Zusicherung betrifft die Korrektur und die Mitteilung, nicht den Schaden, der aus dem falschen Wert entstehen würde. Weitere Rechte stehen dem Kunden bei einem Fehler nicht zu, unter Vorbehalt von Art. 13.
7.6 Die Verfügbarkeit der Quellen hängt von Dritten ab. Wird eine Quelle unzugänglich oder ihr Zugang oder ihre Nutzung eingeschränkt, so kann HubFund die entsprechenden Daten aussetzen oder entfernen, ohne dafür zu haften. Art. 4.3 bleibt anwendbar.
Art. 8 Keine Anlageberatung
8.1 HubFund liefert ausschliesslich Informationen. Die auf der Plattform verfügbaren Daten, Vergleiche, Ranglisten, Grafiken und Auswertungen stellen nicht dar:
- eine Anlageberatung;
- eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstruments;
- ein Angebot oder eine Aufforderung;
- eine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.
Sie berücksichtigen weder die Situation noch die Ziele noch das Risikoprofil des Kunden oder seiner eigenen Kunden.
8.2 HubFund erbringt keine Finanzdienstleistung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG).
8.3 Der Kunde trifft seine Anlageentscheide oder die Empfehlungen an seine eigenen Kunden in alleiniger Verantwortung und auf der Grundlage seiner eigenen Analysen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein Hinweis auf künftige Wertentwicklungen.
Art. 9 Verfügbarkeit und Wartung
9.1 HubFund bemüht sich, die Plattform 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zugänglich zu halten. Sie gewährleistet jedoch keine Mindestverfügbarkeit und keine Frist für die Wiederherstellung.
9.2 HubFund kann den Zugang für Wartung, Aktualisierungen oder Sicherheit vorübergehend unterbrechen. Sie bemüht sich, diese Unterbrechungen ausserhalb der schweizerischen Arbeitszeiten zu planen und sie nach Möglichkeit im Voraus anzukündigen.
9.3 HubFund kann den Zugang sofort und ohne Vorankündigung aussetzen, wenn die Sicherheit oder die Integrität der Plattform bedroht ist oder eine Verletzung von Art. 6 vermutet wird.
9.4 HubFund haftet nicht für Unterbrechungen, die auf die Infrastruktur des Kunden, auf seinen Internetanbieter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
9.5 Der Support wird per E-Mail an mathieu@hubfund.ch an Arbeitstagen innerhalb einer angemessenen Antwortfrist geleistet.
Art. 10 Preise, Rechnungstellung und Zahlung
10.1 Es gelten die Preise der Preisliste oder des vom Kunden angenommenen Angebots. Sie sind in Schweizer Franken ausgedrückt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer wird zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet.
10.2 Das Abonnement wird für zwölf Monate abgeschlossen und in zwölf Monatsraten von CHF 500.– ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, zahlbar im Voraus.
10.3 Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum mittels QR-Rechnung zu bezahlen, ohne Abzug und ohne Verrechnung.
10.4 Der Kunde ist mit Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. HubFund kann dann verlangen:
- einen Verzugszins von 5 % pro Jahr;
- Mahnspesen von CHF 20.– je Mahnung, ab der zweiten Mahnung.
10.5 Ist die Zahlung 10 Tage nach einer Mahnung nicht erfolgt, so kann HubFund den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die Aussetzung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
10.6 HubFund kann ihre Preise für die folgende Verlängerungsperiode anpassen. Sie informiert den Kunden mindestens 60 Tage vor Ende der laufenden Periode darüber. Nimmt der Kunde die Anpassung nicht an, so kann er auf das Ende der laufenden Periode kündigen, gemäss Art. 11.2. Der Preis des Einführungsangebots ist vorbehalten: er bleibt dem Gründungskunden während fünf Jahren ab dem Datum der Aktivierung seiner Zugänge erhalten.
10.7 Bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, ausser bei ausdrücklicher gegenteiliger Bestimmung der AGB (Art. 4.3, 10.8, 11.5 und 15.2).
10.8 Zufriedenheitsgarantie. Der Kunde kann den Dienst während dreissig Tagen mit seinem gesamten Team testen. Hat ihm der Dienst im ersten Monat nicht mindestens zehn Stunden Erfassungsarbeit erspart, so genügt eine E-Mail, ohne Begründung: HubFund erstattet die gesamten bezahlten Beträge zurück und der Vertrag endet, ohne dass ihm die Bindung von zwölf Monaten nach Art. 11.1 entgegengehalten werden kann.
Art. 11 Dauer, Verlängerung und Kündigung
11.1 Das Abonnement wird für eine Anfangsdauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Aktivierung der Zugänge abgeschlossen.
11.2 Nach Ablauf verlängert sich das Abonnement stillschweigend um eine neue Periode von zwölf Monaten, sofern nicht eine Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf kündigt. Die Kündigung erfolgt schriftlich; eine E-Mail genügt. HubFund erinnert den Kunden mindestens fünfundvierzig Tage vor der Kündigungsfrist per E-Mail an den Ablauf.
11.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn die andere Partei ihre Pflichten schwer verletzt und dies nicht innerhalb von 15 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung behebt.
11.4 HubFund kann ohne vorherige Mahnung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Art. 6 verletzt oder Zugangsdaten geteilt werden (Art. 5.2). Sie kann dies auch bei Konkurs, Nachlassstundung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden tun. In diesen Fällen verbleiben die bezahlten Beträge bei HubFund und die in Rechnung gestellten Beträge bleiben geschuldet.
11.5 Kündigt der Kunde aus wichtigen Gründen, die HubFund zuzurechnen sind, so erstattet diese ihm den im Voraus bezahlten Preisanteil für die nicht genutzte Periode zurück.
11.6 Mit dem Ende des Vertrags werden die Zugänge deaktiviert. Art. 6, 7, 8, 12, 13 und 16 bleiben nach dem Ende des Vertrags anwendbar. Die ausschliesslich interne Nutzung bereits erstellter Ausgaben überdauert das Ende des Vertrags, ebenso ihre Aufbewahrung, soweit eine gesetzliche Pflicht sie verlangt, namentlich Art. 958f OR; die Dritten gemäss Art. 6.2 bereits abgegebenen Dokumente dürfen von diesen Dritten aufbewahrt werden. Auf Verlangen von HubFund bestätigt der Kunde innerhalb von dreissig Tagen schriftlich, dass jede Weiterverbreitung eingestellt ist.
Art. 12 Geistiges Eigentum
12.1 HubFund ist und bleibt Inhaberin aller Rechte an der Plattform, namentlich:
- der Software;
- der Struktur, der Auswahl und der Organisation der Datenbank;
- der Nomenklatur und der Methode zur Standardisierung der Kennzahlen;
- der Visualisierungen, Texte, Marken, Logos und der Dokumentation;
- des Verzeichnisses und der Nomenklatur — der Konzepte, ihrer Familien, ihrer Aliasse und des Vergleichsrasters, das heterogene Berichte auf ein einziges Referenzsystem zurückführt —, des Extraktions-Know-hows, der mit dem Dienst gelieferten Vorlagen für Ansichten und Dashboards, des Fondsreferenzsystems, wie HubFund es aufgebaut hat, der zu den Werten erfassten Anmerkungen und Vorbehalte sowie der Herkunftsangaben.
Der Kunde erwirbt ausschliesslich das in Art. 5 vorgesehene Nutzungsrecht. Weitere Rechte werden ihm nicht übertragen. Dass diese Elemente für das Funktionieren des Dienstes zwangsläufig durch den Browser oder die programmatische Schnittstelle des Kunden laufen, gilt weder als Abtretung noch als Nutzungslizenz ausserhalb des Dienstes.
12.2 Die Rechte an den Quellen stehen ihren jeweiligen Urhebern zu. Die AGB verleihen dem Kunden keine Rechte an diesen Quellen.
12.3 Der Kunde anerkennt, dass die Datenbank das Ergebnis erheblicher Arbeit und Investitionen ist. Jede Übernahme oder Verwertung, die Art. 6 verletzt, kann neben einer Vertragsverletzung auch einen unlauteren Wettbewerb im Sinne von Art. 5 UWG darstellen.
12.4 Übermittelt der Kunde Anregungen oder Rückmeldungen zur Plattform, so kann HubFund sie ohne Gegenleistung frei verwenden.
12.5 HubFund kann den Namen und das Logo des Kunden als Geschäftsreferenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
12.6 Was dem Kunden gehört. Eine Ansicht, ein Dashboard oder ein Layout, das der Kunde selbst erstellt, bleibt sein Eigentum, auch wenn er es mit Unterstützung des Dienstes oder seiner programmatischen Schnittstelle erstellt. Eine Ansicht oder ein Dashboard, die durch Kopie, Duplizierung oder Anpassung einer gelieferten Vorlage entstehen, bleiben hingegen Art. 12.1 unterworfen. Der Kunde ist Eigentümer der von ihm geschaffenen Anordnung, nicht der darin enthaltenen Elemente des Referenzsystems.
Art. 13 Haftung
Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Artikel die Haftung von HubFund stark begrenzt.
13.1 HubFund haftet unbegrenzt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, gemäss Art. 100 Abs. 1 OR.
13.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung von HubFund ausgeschlossen, insbesondere:
- die Haftung für leichte Fahrlässigkeit;
- die Haftung für ihre Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 2 OR);
- die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Anlage- oder Transaktionsverluste, Datenverlust und Reputationsschäden;
- die Haftung für Schäden aus Fehlern, Lücken oder Verzögerungen in den Daten oder den Quellen (Art. 7) oder aus Entscheiden, die auf der Grundlage der Daten getroffen wurden (Art. 8);
- die Haftung für Unterbrechungen oder die Nichtverfügbarkeit der Plattform (Art. 9).
13.3 Sollte eine Begrenzung nach Art. 13.2 nicht gültig sein, so ist die Gesamthaftung von HubFund aus allen Gründen zusammen auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat, mindestens jedoch CHF 1 000.–.
13.4 Der Kunde haftet HubFund für jeden Schaden aus einer Verletzung der AGB durch ihn selbst oder durch seine Nutzer, namentlich von Art. 6. Er hält HubFund von jedem Anspruch Dritter frei, der auf einer solchen Verletzung oder auf der Verwendung der Daten durch den Kunden gegenüber Dritten beruht.
13.5 Jeder Schadenersatzanspruch gegen HubFund ist innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich anzumelden, andernfalls verwirkt er.
Art. 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 HubFund bearbeitet die Personendaten der Nutzer (Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Verbindungs- und Nutzungsdaten) als Verantwortliche. Diese Bearbeitung dient der Verwaltung der Zugänge, der Rechnungstellung, dem Support, der Sicherheit und der Verbesserung der Plattform. Sie entspricht dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Einzelheiten finden sich auf der Datenschutzseite der Website, unter der Adresse /confidentialite, die integrierender Bestandteil der dem Kunden geschuldeten Information ist.
14.2 Die Plattform wird in der Schweiz gehostet. HubFund kann Auftragsbearbeiter einsetzen, namentlich für das Hosting, die Rechnungstellung und den Versand von E-Mails. Sie verpflichtet sie zu Datenschutzpflichten, die den eigenen gleichwertig sind.
14.3 Der Kunde informiert seine Nutzer über die Bearbeitung ihrer Daten durch HubFund.
14.4 Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erhält, vertraulich. Betroffen sind namentlich besondere Preiskonditionen, technische Informationen und Nutzungsdaten. Diese Pflicht besteht während drei Jahren nach dem Ende des Vertrags weiter.
14.5 HubFund kann aggregierte und anonymisierte Nutzungsstatistiken verwenden, die weder den Kunden noch die Nutzer identifizierbar machen.
Art. 15 Änderung dieser Bedingungen
15.1 HubFund kann die AGB ändern. Sie teilt dem Kunden die Änderungen per E-Mail oder auf der Plattform mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mit.
15.2 Eine neue Fassung wird bei der nächsten Anmeldung zur Annahme vorgelegt. Die fortgesetzte Nutzung gilt nicht als Annahme. Nimmt der Kunde eine Änderung, die ihn benachteiligt, nicht an, so kann er das Abonnement vor dem Inkrafttreten dieser Änderung schriftlich kündigen, mit Wirkung auf dieses Datum; der im Voraus bezahlte Preisanteil für die nicht genutzte Periode wird ihm dann zurückerstattet.
15.3 Für einen zahlenden Kunden wird der Zugang zum Dienst während einer Frist von dreissig Tagen nicht von dieser Annahme abhängig gemacht. Während dieser Frist bleibt der lesende Zugang mit Exportrecht erhalten.
15.4 Durch Gesetz oder Behörde vorgeschriebene Änderungen sowie Änderungen, die den Kunden nicht benachteiligen, können sofort in Kraft treten.
Art. 16 Schlussbestimmungen
16.1 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten infolge eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, beispielsweise einer Naturkatastrophe, eines Ausfalls eines Infrastrukturanbieters, eines Cyberangriffs, eines behördlichen Entscheids oder einer Nichtverfügbarkeit der Quellen. Die Pflicht zur Zahlung fälliger Beträge ist davon nicht betroffen.
16.2 Abtretung. Der Kunde kann den Vertrag und die daraus fliessenden Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HubFund abtreten. HubFund kann den Vertrag an eine Gesellschaft abtreten, die den Betrieb der Plattform übernimmt. Sie informiert den Kunden dann darüber.
16.3 Form. Mitteilungen können per E-Mail an die beim Abschluss angegebenen Adressen erfolgen, sofern die AGB nichts anderes bestimmen.
16.4 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung der AGB nichtig oder nicht anwendbar, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, deren wirtschaftliche Wirkung der angestrebten möglichst nahekommt.
16.5 Sprache. Die AGB sind in französischer und deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die französische Fassung massgebend.
16.6 Anwendbares Recht. Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.
16.7 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die Gerichte des Bezirks Broye-Nord vaudois, in Yverdon-les-Bains, Schweiz, unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Zuständigkeiten. Diese Gerichtsstandsvereinbarung erfasst auch ausservertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes. HubFund kann jedoch am Sitz oder Wohnsitz des Kunden klagen.